Allgemeines Geschäftsbedingungen (AGB)1. Vertragspartner
Dr.Wolfgang Himmelbauer, Psychologe, Eigentümer der Firma "San Valentín de
los Yacurunas E.I.R.L.", RUC 20 493169417, mit Anschrift Calle Gonzales Prada 212,
Tamshiyacu, Maynas, Loreto, Peru, E-Mail: Himmelbauer@operamail.com, fungiert als
Anbieter von Dienstleistungen als der für seine Kunden relevante Vertragspartner
im vorliegenden Vertrag.
2. Gegenstand der DienstleistungGegenstand der Dienstleistung ist die Betreuung des Kunden durch Dr.Himmelbauer und seine Mitarbeiter im Rahmen eines Aufenthaltes in Peru. Der Aufenthalt ist zeitlich begrenzt, jedoch nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Unterschiedliche definierte Dienstleistungspakete mit individueller Feineinstellung nehmen Bezug auf die Bedürfnisse des Einzelnen. Das individuelle Dienstleistungspaket wird bei Vertragsabschluß inhaltlich und zeitlich definiert und ist Teil des Vertrages. Die Dienstleistung sieht unter anderem die Beistellung eines Curanderos (Heilers) vor, der an einzelnen Tagen tätig wird und mit dem Kunden interagiert. Der Curandero kann, muß aber auf Grund der ortsüblichen Gepflogenheiten nicht im Besitz eines Zertifikates sein, das ihn als Curandero ausweist. 3. Die Interaktion des Curanderos sowie seine StellungZum Mitarbeiterstab der Firma "San Valentín de los Yacurunas" zählen mehrere freischaffende Curanderos aus der näheren und ferneren Umgebung des Dschungelcamps "Otorongo". Mit der Inanspruchnahme der Dienstleitung durch Dr.Himmelbauer akzeptiert der Kunde die gewissenhafte Auswahl des jeweiligen Curanderos, der ihm für seinen Aufenthalt angeboten wird, und dessen Honorar im Pauschalarrangement inkludiert ist. Jeder Curandero arbeitet auf eigene Weise, ihre Heil- und Lehransätze differieren bisweilen krass. Die willkürliche Hinzuziehung weiterer Curanderos (Schamanen) durch den Kunden oder der Besuch in deren Haus, Anlage, Feld oder Camp rangiert außerhalb des Pauschalarrangements und wird gesondert in Rechnung gestellt. 4. Nicht-Haftbar-Machung
Die Interaktionen, die im Anbieten der Dienstleistung geschehen, sehen unter anderem
die Verabreichung von Dschungelpflanzen in verschiedensten Formen vor. Die Einnahme
dieser Pflanzen kann verschiedene psychische und physische Folgen beim sie Einnehmenden
nach sich ziehen, die als unangenehm empfunden werden können, unter anderem
Schwindelgefühle, konvulsives Erbrechen, Durchfall, Schweißausbrüche,
Desorientierung, Schwäche, Zuckungen, Niedergedrücktheit, Traurigkeit,
Apathie. Die Aufzählung dieser Symptome bzw. Syndrome ist nicht vollständig.
Der Kunde als Vertragspartner drückt mit seiner Unterschrift aus, weder den
Curandero noch Dr.Himmelbauer für etwaige kurz-, mittel- oder langfristige
Konsequenzen, die sich auf die Einnahme von Pflanzen hin einstellen mögen,
haftbar zu machen, selbst wenn sie dramatisch (z.B. Schock, Bewusstlosigkeit) sein
mögen.
5. Honorar
Das am Ende des Vertrages (s.u.) angeführte Honorar basiert auf der
Quantifizierung der jeweils angebotenen Leistungen und drückt sich als
flexibel handhabbares Tageshonorar für einen nicht unterbrochenen, definierten
Zeitraum aus. In das Tageshonorar fließt als erster berücksichtigter Tag
der Tag der ersten physischen Kontaktnahme (im Regelfall die Abholung vom Flughafen)
sowie als letzter Tag der Tag der Zurückbringung zum Flughafen, oder, wenn
nicht gewünscht, der Tag der Verabschiedung in Tamshiyacu, Iquitos, Lima oder
an einem anderen Ort ein. Das Honorar rekurriert auf die vom Kunden gewünschten
Leistungen, wie sie in der Checkliste am Ende des Vertrages aufgelistet sind.
Spontane Abweichungen des Kunden vom Leistungskatalog, wie z.B.
außerordent-liche Ausflüge an andere Orte, das Verlassen des Camps oder
des Ortes der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden hin, das Verbringen an
anderen Orten, spezielle, nicht vorgesehene Sonderwünsche für den Aufenthalt
an einem Ort (besondere Speisen und Getränke, Verlegung in ein anderes Hotel)
beeinflussen das Tageshonorar nicht. Die Zusatz- oder Mehrkosten trägt in
diesem Fall der Kunde.
a) durch Barbezahlung bei Eintreffen in Iquitos zu Beginn der Inanspruchnahme des Services,
Der Kauf von Flugtickets wird im Regelfall mit vorweg an Dr.Himmelbauer oder an eine von ihm autorisierte Person überwiesenem Geld vorgenommen. Dies gilt insbesondere für Interkontinental-Flüge. 6. Aufenthalt in den Camps "Otorongo" und "Yushintaita"
Das Dschungelcamp "Otorongo", dessen Name von der größten in
Südamerika lebenden Raubkatzenart abgeleitet wurde, befindet sich vom Dorf
Tamshiyacu 10 km entfernt und liegt in einer verhältnismäßig
urwüchsigen Dschungelzone. Bei trockenem Schönwetter können 6 km
der Distanz mit einer Motorrikscha zurückgelegt werden, der Rest zu Fuß.
Sollte der Kunde nach eigenem, vorherigem Bekunden nicht gehfähig sein oder
sein körperlicher oder geistiger Zustand den Marsch nicht erlauben, wird er
in einer Hängematte ins Camp getragen. Der optionale Transport ist Teil
des maßgeschneiderten Leistungsangebotes für den Kunden. Gleiches gilt
für das Dschungelcamp von Don Agustin Rivas Vásquez, "Yushintaita"
(Heimstatt des Yushin, des Herren des Waldes), das in 5 km Entfernung zum Dorf
liegt, und das über einen bequemen Weg sogar mit dem Motorrad erreicht werden kann.
7. Zurücktreten vom Vertrag bzw. vorzeitiger Abbruch7.1 Für das Stornieren des Auftrages bei Tages- oder Pauschalarrangements vor der ersten Leistungserbringung gelten folgende Richtlinien:
a) Schriftliche Stornierung 4 bis 7 Tage vor der Erbringung der ersten Leistung der
Firma "San Valentín de los Yacurunas": Einbehalt bzw. Forderung einer
Spesenpauschale von 100,- Euro.
7.2 Vorzeitiger Abbruch der Reise bzw. des Aufenthaltes im Camp "Otorongo":
a) Sind 90% und mehr der geplanten Aufenthaltsdauer verstrichen, wird der Restbetrag
zur Gänze rückerstattet.
7.3. Vorzeitiger Abbruch an anderen Orten:
Werden die Dienste der Firma an Orten außerhalb von Otorongo, Tamshiyacu oder
Iquitos in Anspruch genommen, entstehen bei vorzeitigem Abbruch
unverhältnismäßig höhere Kosten, weshalb um Verständnis
gebeten wird, wenn nur im Fall einer verbleibenden Restdauer von 10% oder weniger
an nicht konsumiertem Aufenthalt (im Vergleich zur geplanten Gesamtdauer) das Honorar
aliquod rückerstattet wird.
8. RechtsstandortGerichtsorte im Falle von Streitigkeiten sind zunächst Iquitos, Loreto, Peru; in zweiter Linie, sofern sich die Justiz in Iquitos für unzuständig erklärt, das für St.Valentin, Niederösterreich, Österreich, nächste örtlich zuständige Gericht.
Der Vertrag wir in 2 Exemplaren ausgefertigt.
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