Allgemeines Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Zeremoniensaal in Yushintaita

Dr.Wolfgang Himmelbauer, Psychologe, Eigentümer der Firma "San Valentín de los Yacurunas E.I.R.L.", RUC 20 493169417, mit Anschrift Calle Gonzales Prada 212, Tamshiyacu, Maynas, Loreto, Peru, E-Mail: Himmelbauer@operamail.com, fungiert als Anbieter von Dienstleistungen als der für seine Kunden relevante Vertragspartner im vorliegenden Vertrag.
Auf der anderen Seite tritt der jeweilige Kunde, dessen gesamte Personaldaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passnummer, etwaige E-Mail-Adresse) sich am Ende der AGB angeführt finden, als zweiter Partner in das Vertragsverhältnis ein.

2. Gegenstand der Dienstleistung

Gegenstand der Dienstleistung ist die Betreuung des Kunden durch Dr.Himmelbauer und seine Mitarbeiter im Rahmen eines Aufenthaltes in Peru. Der Aufenthalt ist zeitlich begrenzt, jedoch nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Unterschiedliche definierte Dienstleistungspakete mit individueller Feineinstellung nehmen Bezug auf die Bedürfnisse des Einzelnen. Das individuelle Dienstleistungspaket wird bei Vertragsabschluß inhaltlich und zeitlich definiert und ist Teil des Vertrages. Die Dienstleistung sieht unter anderem die Beistellung eines Curanderos (Heilers) vor, der an einzelnen Tagen tätig wird und mit dem Kunden interagiert. Der Curandero kann, muß aber auf Grund der ortsüblichen Gepflogenheiten nicht im Besitz eines Zertifikates sein, das ihn als Curandero ausweist.

3. Die Interaktion des Curanderos sowie seine Stellung

Zum Mitarbeiterstab der Firma "San Valentín de los Yacurunas" zählen mehrere freischaffende Curanderos aus der näheren und ferneren Umgebung des Dschungelcamps "Otorongo". Mit der Inanspruchnahme der Dienstleitung durch Dr.Himmelbauer akzeptiert der Kunde die gewissenhafte Auswahl des jeweiligen Curanderos, der ihm für seinen Aufenthalt angeboten wird, und dessen Honorar im Pauschalarrangement inkludiert ist. Jeder Curandero arbeitet auf eigene Weise, ihre Heil- und Lehransätze differieren bisweilen krass. Die willkürliche Hinzuziehung weiterer Curanderos (Schamanen) durch den Kunden oder der Besuch in deren Haus, Anlage, Feld oder Camp rangiert außerhalb des Pauschalarrangements und wird gesondert in Rechnung gestellt.

4. Nicht-Haftbar-Machung

Die Interaktionen, die im Anbieten der Dienstleistung geschehen, sehen unter anderem die Verabreichung von Dschungelpflanzen in verschiedensten Formen vor. Die Einnahme dieser Pflanzen kann verschiedene psychische und physische Folgen beim sie Einnehmenden nach sich ziehen, die als unangenehm empfunden werden können, unter anderem Schwindelgefühle, konvulsives Erbrechen, Durchfall, Schweißausbrüche, Desorientierung, Schwäche, Zuckungen, Niedergedrücktheit, Traurigkeit, Apathie. Die Aufzählung dieser Symptome bzw. Syndrome ist nicht vollständig. Der Kunde als Vertragspartner drückt mit seiner Unterschrift aus, weder den Curandero noch Dr.Himmelbauer für etwaige kurz-, mittel- oder langfristige Konsequenzen, die sich auf die Einnahme von Pflanzen hin einstellen mögen, haftbar zu machen, selbst wenn sie dramatisch (z.B. Schock, Bewusstlosigkeit) sein mögen.
Gleiches gilt für Folgen des Tabakkonsums, des Essens und Trinkens und körperliche Aktivitäten, wie z.B. diverse Dschungelmärsche, auch im Rahmen der Anreise ins Camp "Otorongo" oder zu anderen Örtlichkeiten (s.u.). Etwaige Schäden durch Unfälle oder Zwischenfällen mit Tieren liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Dr.Himmelbauer und seine Mitarbeiter müssen nicht extra auf jedes Sicherheitsrisiko hinweisen, hingegen wird zu Beginn des Aufenthaltes eine Auflistung der Risiken angesprochen. Expressis verbis werden Giftschlangen sowie Baum- und Astwurf als Gesundheitsrisiko angeführt und zur Kenntnis gebracht. Bei Todesfällen wird niemand der mit dem Verstorben in Kontakt gewesenen Personen haftbar gemacht.
Des Weiteren haftet der Anbieter nicht für abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen des Kunden, egal wo sie deponiert gewesen sein mochten. Die sicherste Form der Aufbewahrung von US-Dollars ist das Geschäftskonto von Dr.Himmelbauer bei der "Banco de Crédito del Peru", von dem jederzeit abgehoben werden kann.

5. Honorar

Das am Ende des Vertrages (s.u.) angeführte Honorar basiert auf der Quantifizierung der jeweils angebotenen Leistungen und drückt sich als flexibel handhabbares Tageshonorar für einen nicht unterbrochenen, definierten Zeitraum aus. In das Tageshonorar fließt als erster berücksichtigter Tag der Tag der ersten physischen Kontaktnahme (im Regelfall die Abholung vom Flughafen) sowie als letzter Tag der Tag der Zurückbringung zum Flughafen, oder, wenn nicht gewünscht, der Tag der Verabschiedung in Tamshiyacu, Iquitos, Lima oder an einem anderen Ort ein. Das Honorar rekurriert auf die vom Kunden gewünschten Leistungen, wie sie in der Checkliste am Ende des Vertrages aufgelistet sind. Spontane Abweichungen des Kunden vom Leistungskatalog, wie z.B. außerordent-liche Ausflüge an andere Orte, das Verlassen des Camps oder des Ortes der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden hin, das Verbringen an anderen Orten, spezielle, nicht vorgesehene Sonderwünsche für den Aufenthalt an einem Ort (besondere Speisen und Getränke, Verlegung in ein anderes Hotel) beeinflussen das Tageshonorar nicht. Die Zusatz- oder Mehrkosten trägt in diesem Fall der Kunde.

Das Honorar kann entweder

a) durch Barbezahlung bei Eintreffen in Iquitos zu Beginn der Inanspruchnahme des Services,
oder am einfachsten und bevorzugt
b) durch Überweisung des gesamten Pauschalhonorars auf das Konto: Hypobank Vorarlberg, Wien, IBAN = AT44 58000 20158735114; SWIFT = HYPVAT 2B, lautend auf Dr.Wolfgang Himmelbauer.

Der Kauf von Flugtickets wird im Regelfall mit vorweg an Dr.Himmelbauer oder an eine von ihm autorisierte Person überwiesenem Geld vorgenommen. Dies gilt insbesondere für Interkontinental-Flüge.

6. Aufenthalt in den Camps "Otorongo" und "Yushintaita"

Zeremonialbau in Otorongo

Das Dschungelcamp "Otorongo", dessen Name von der größten in Südamerika lebenden Raubkatzenart abgeleitet wurde, befindet sich vom Dorf Tamshiyacu 10 km entfernt und liegt in einer verhältnismäßig urwüchsigen Dschungelzone. Bei trockenem Schönwetter können 6 km der Distanz mit einer Motorrikscha zurückgelegt werden, der Rest zu Fuß. Sollte der Kunde nach eigenem, vorherigem Bekunden nicht gehfähig sein oder sein körperlicher oder geistiger Zustand den Marsch nicht erlauben, wird er in einer Hängematte ins Camp getragen. Der optionale Transport ist Teil des maßgeschneiderten Leistungsangebotes für den Kunden. Gleiches gilt für das Dschungelcamp von Don Agustin Rivas Vásquez, "Yushintaita" (Heimstatt des Yushin, des Herren des Waldes), das in 5 km Entfernung zum Dorf liegt, und das über einen bequemen Weg sogar mit dem Motorrad erreicht werden kann.
Für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt der Kunde, eigenverantwortlich zu handeln, d.h. er erklärt, andere Personen weder verbal noch körperlich zu insultieren und die Ratschläge, soweit sie seine Sicherheit während der Reise bzw. des Aufenthaltes in Otorongo oder an anderen Orten betreffen, zu beherzigen. Kommt es dennoch zu Zwischenfällen zwischen den Gästen oder zwischen einem oder mehreren Gästen und dem Personal des Camps (einschließlich deren Familienangehöriger) oder dem Personal an anderen Orten, so steht es Herrn Dr.Himmelbauer frei, die insultierende Person um Unterlassung des störenden Verhaltens zu bitten und im Wiederholungsfall oder bei groben Zwischenfällen zum unmittelbaren Verlassen des Camps aufzufordern.
Da das Personal des Camps "Otorongo" spirituelle Ideale zum Zwecke allseitiger Heilung verfolgt, bitten wir um Verständnis, wenn wir ersuchen, vom Alkoholgenuss im Camp Otorongo Abstand zu nehmen, ebenso vom Konsum von Heroin, Kokain, LSD und Haschisch.

Teil der Prinzips der Eigenverantwortung des Kunden ist das Respektieren des peruanischen Rechts, das während des gesamten Aufenthaltes in Peru seine Gültigkeit behält.

7. Zurücktreten vom Vertrag bzw. vorzeitiger Abbruch

7.1 Für das Stornieren des Auftrages bei Tages- oder Pauschalarrangements vor der ersten Leistungserbringung gelten folgende Richtlinien:

a) Schriftliche Stornierung 4 bis 7 Tage vor der Erbringung der ersten Leistung der Firma "San Valentín de los Yacurunas": Einbehalt bzw. Forderung einer Spesenpauschale von 100,- Euro.
b) Schriftliche Stornierung 1 bis 3 Tage vor der Erbringung der ersten Leistung der Firma "San Valentín de los Yacurunas": Einbehalt bzw. Forderung einer Spesenpauschale von 200,- Euro.
c) Schriftliche oder mündliche Stornierung früher als 7 Tage vor der Erbringung der ersten Leistung: Spesenfrei.

Etwaige von Dr.Himmelbauer mittels Vorauszahlungen des Kunden getätigte Ausgaben (z.B. für Flüge oder Hotelreservierungen) werden in all diesen Fällen nicht retourniert.

7.2 Vorzeitiger Abbruch der Reise bzw. des Aufenthaltes im Camp "Otorongo":

a) Sind 90% und mehr der geplanten Aufenthaltsdauer verstrichen, wird der Restbetrag zur Gänze rückerstattet.
b) Sind zwischen 60% und 89% der geplanten Aufenthaltsdauer verstrichen, wird der Restbetrag zu einem Viertel rückerstattet.
c) Bricht der Kunde das Tagesarrangement zu einem Zeitpunkt ab, der weniger als 60% der geplanten Aufenthaltsdauer bzw. Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen durch die Firma "San Valentín de los Yacurunas" beträgt, verfällt der Restbetrag des getätigten Voraushonorars zur Gänze.
d) Bei Abbruch eines Diät-Aufenthaltes in Otorongo verfällt die gesamte Honorarpauschale zur Gänze, da die Vorbereitung und spirituelle Begleitung mit dem Diätanten von Seiten des Klinikpersonals außerordentlich und nicht vergleichbar mit einem "Erholungsaufenthalt" ist.

Die Kosten etwaiger Flugumbuchungen gehen zu Lasten des Kunden.

7.3. Vorzeitiger Abbruch an anderen Orten:

Werden die Dienste der Firma an Orten außerhalb von Otorongo, Tamshiyacu oder Iquitos in Anspruch genommen, entstehen bei vorzeitigem Abbruch unverhältnismäßig höhere Kosten, weshalb um Verständnis gebeten wird, wenn nur im Fall einer verbleibenden Restdauer von 10% oder weniger an nicht konsumiertem Aufenthalt (im Vergleich zur geplanten Gesamtdauer) das Honorar aliquod rückerstattet wird.

Die Kosten etwaiger Flugumbuchungen, auch jener von Dr.Himmelbauer oder autorisierter Personen, gehen in diesem Fall zur Gänze zu Lasten des Kunden.

8. Rechtsstandort

Gerichtsorte im Falle von Streitigkeiten sind zunächst Iquitos, Loreto, Peru; in zweiter Linie, sofern sich die Justiz in Iquitos für unzuständig erklärt, das für St.Valentin, Niederösterreich, Österreich, nächste örtlich zuständige Gericht.

Der Vertrag wir in 2 Exemplaren ausgefertigt.

Datum:
Der Kunde Der Dienstleister
Gelesen und vollinhaltlich einverstanden Dr.Wolfgang Himmelbauer